Der monatliche Kindergartenbeitrag wird per Einzugsermächtigung von Ihrem Konto abgebucht. Der Beitrag wird für elf Monate fällig, der August ist beitragsfrei.
Sollte die Lastschrift nicht von Ihrem Konto abgebucht werden können, wird eine Rücklastschrift von sechs Euro erhoben.
Beitragszuschuss des Freistaats Bayern für Kindergartenkinder:
Für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt
Seit April 2019 entlastet der Freistaat Bayern Familien mit Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt mit einem Zuschuss zum Kita Beitrag in Höhe von
maximal 100.- € pro Kind und Monat, dieser ist in den untenstehenden Beiträgen bereits berrücksichtigt.
Die Beitragsentlastung ist eine Stichtagsregelung. Sie gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt.
Die Kindergartenbeiträge sind inklusive Frühstück und Mittagessen
Buchungszeitkategorie | Gestaffelter Beitrag |
---|---|
3 – 4 Stunden | 125,90 € |
4 – 5 Stunden | 140,90 € |
5 – 6 Stunden | 155,90 € |
6 – 7 Stunden | 170,90 € |
7 – 8 Stunden | 190,90 € |
8 – 9 Stunden | 205,90 € |
9 – 10 Stunden | 220,90 € |